Relative Kriterien als Anpassungsgründe für den Mietzins:
Veränderung des Referenzzinssatzes
Eines der relativen Anpassungskriterien für Mietzinse ist der Referenzzinssatz: Seit 1. Januar 2008 gilt für Mietzinsanpassungen aufgrund von Veränderungen des Hypothekarzinssatzes für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des in den Kantonen bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Seit dem 1. Dezember 2011 wird der Referenzzinssatz mit kaufmännischer Rundung berechnet, d.h. per Rundung auf den nächsten Viertelprozent.
Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG:
law-news.ch » Neue Berechnung des Referenzzinssatzes
law-news.ch » Mietzinssenkung / Mietzinsreduktion
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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