Art. 253b OR
2. Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen
1 Die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen (Art. 269ff.) gelten sinngemäss für nichtlandwirtschaftliche Pacht- und andere Verträge, die im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen gegen Entgelt regeln.
2 Sie gelten nicht für die Miete von luxuriösen Wohnungen und Einfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnräumen (ohne Anrechnung der Küche).
3 Die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse gelten nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden.
OR 257 ff: Pflichten des Mieters – Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten
Art. 257a OR: 2. Nebenkosten / a. Im Allgemeinen
Art. 257b OR: 2. Nebenkosten / b. Wohn- und Geschäftsräume
OR 269 ff: Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und andern missbräuchlichen Forderungen des Vermieters bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen
Art. 269: Missbräuchliche Mietzinse / I. Regel
Art. 269a: Missbräuchliche Mietzinse / II. Ausnahmen
Art. 269b: Indexierte Mietzinse
Art. 269c: Gestaffelte Mietzinse
Art. 269d: Mietzinserhöhungen und andere einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter
Art. 270: Anfechtung des Mietzinses / I. Herabsetzungsbegehren / 1. Anfangsmietzins
Art. 270a: Anfechtung des Mietzinses / I. Herabsetzungsbegehren / 2. Während der Mietdauer
Art. 270c: Anfechtung des Mietzinses / III. Anfechtung indexierter Mietzinse
Art. 270d: Anfechtung des Mietzinses / IV. Anfechtung gestaffelter Mietzinse
Art. 270e: Weitergeltung des Mietvertrages während des Anfechtungsverfahrens
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen VMWG
Art. 10 VMWG: Offensichtlich übersetzter Kaufpreis
Art. 11 VMWG: Orts- und quartierübliche Mietzinse
Art. 12 VMWG: Kostensteigerungen
Art. 12a VMWG: Referenzzinssatz für Hypotheken
Art. 14 VMWG: Mehrleistungen des Vermieters
Art. 16 VMWG: Teuerungsausgleich
Art. 17 VMWG: Indexierte Mietzinse