Mietzinse werden nicht von Amtes wegen überprüft; der Mieter muss tätig werden.
Erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er
- eine Mietzinserhöhung des Vermieters anfechten
» Mietzinserhöhung während laufendem Mietverhältnis
- ein Herabsetzungsbegehren stellen
» Mietzinsherabsetzung während laufendem Mietverhältnis