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Mietzins

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Mietzinsherabsetzung während laufendem Mietverhältnis

Rechtsgebiet:
Mietzins
Stichworte:
Mietzins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

  • Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert
    • Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt
    • Senkung des Referenzzinssatzes um ¼ ist demgemäss „wesentlich“
  • Vermieter kann dem Herabsetzungsbegehren keine absolute oder relative Anpassungsgründe entgegenhalten

Verfahren

  • Mieter hat schriftlich dem Vermieter ein Herabsetzungsbegehrenzu stellen
    • » «Musterschreiben Mietzinssenkung»
    • Bezifferung Herabsetzungsanspruch (in Franken oder Prozent)
    • Hinweis auf 30-tägige Frist zur Stellungnahme
    • mit eingeschriebenem Brief (aus Beweisgründen)
  • Vermieter hat innert 30 Tagen ab Erhalt Stellung zu nehmen.
  • Lehnt der Vermieter das Begehren ab, oder nimmt keine Stellung dazu, hat der Mieter innert 30 Tagen ab Ablauf der ersten 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde Herabsetzungsklage einzureichen
    » «Klageformular Mietzinsherabsetzungsbegehren»
  • Herabsetzungsklage kann direkt bei der Schlichtungsbehörde erhoben werden, wenn gleichzeitig eine Mietzinserhöhung angefochten wird (OR 270a Abs. 3)
  • Wirkung bei Gutheissung des Herabsetzungsbegehrens:
    • Mietzins wird per nächsten Kündigungstermin herabgesetzt

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