LAWINFO

Mitarbeiterbeteiligungen

QR Code

Einführungs-Entscheid

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Agenda des Entscheids zur Einführung der Mitarbeiterbeteiligung hat folgende Punkte zu enthalten:

Elemente des Beteiligungsmodells

Vorzuprüfende Einzelfragen

  • Ist das arbeitgebende Unternehmen für Mitarbeiterbeteiligungen geeignet?
  • Sind Mitarbeiterbeteiligungen mit der Unternehmenskultur vereinbar?
  • Welche Mitarbeiter sollen beteiligt werden?
  • Welche Beteiligungsrechte sollen den Mitarbeitern angeboten werden?
    • Mitarbeiteraktien?
      • Inhaberaktien?
      • Namenaktien?
      • Rektaaktien?
      • Stimmrechtsaktien?
    • Mitarbeiterpartizipationsscheine?
    • Mitarbeiteroptionen?
    • Kombination der Beteiligungsarten?
  • Verhältnis von Basislohn und variabler Mitarbeiterbeteiligung?
  • Wieviel sollen die Mitarbeiter für die Beteiligungsrechte bezahlen (Prozentsatz)?
  • Häufigkeit des Bezugsanspruchs (jährlich)?
  • Max. Anteil der Mitarbeiteraktien am AK?
  • Verfügungssperre?
  • Vesting?
  • Administration / Zuständigkeiten / Vertraulichkeiten?
  • Kosten des Beteiligungsprogramms
    • Verwaltungsaufwand
      • Abhängigkeit von bereits bestehender Börsenkotierung
      • Abhängigkeit vom Verzicht auf einen Titeldruck (Übertragung per Zession)
    • AK-Erhöhung
    • Mitarbeiterinformation
    • Steuereinsparungen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.