Die Agenda des Entscheids zur Einführung der Mitarbeiterbeteiligung hat folgende Punkte zu enthalten:
Elemente des Beteiligungsmodells
- Integration in den Arbeitsvertrag
- Mitarbeiterbeteiligungsplan
- Beteiligungsreglement
- Schaffung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen
Vorzuprüfende Einzelfragen
- Ist das arbeitgebende Unternehmen für Mitarbeiterbeteiligungen geeignet?
- Sind Mitarbeiterbeteiligungen mit der Unternehmenskultur vereinbar?
- Welche Mitarbeiter sollen beteiligt werden?
- Welche Beteiligungsrechte sollen den Mitarbeitern angeboten werden?
- Mitarbeiteraktien?
- Inhaberaktien?
- Namenaktien?
- Rektaaktien?
- Stimmrechtsaktien?
- Mitarbeiterpartizipationsscheine?
- Mitarbeiteroptionen?
- Kombination der Beteiligungsarten?
- Mitarbeiteraktien?
- Verhältnis von Basislohn und variabler Mitarbeiterbeteiligung?
- Wieviel sollen die Mitarbeiter für die Beteiligungsrechte bezahlen (Prozentsatz)?
- Häufigkeit des Bezugsanspruchs (jährlich)?
- Max. Anteil der Mitarbeiteraktien am AK?
- Verfügungssperre?
- Vesting?
- Administration / Zuständigkeiten / Vertraulichkeiten?
- Kosten des Beteiligungsprogramms
- Verwaltungsaufwand
- Abhängigkeit von bereits bestehender Börsenkotierung
- Abhängigkeit vom Verzicht auf einen Titeldruck (Übertragung per Zession)
- AK-Erhöhung
- Mitarbeiterinformation
- Steuereinsparungen
- Verwaltungsaufwand
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.