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Mitarbeiterbeteiligungen

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Integration in Arbeitsvertrag

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Mitarbeiter erhält erst einen Anspruch auf die Gewährung von Beteiligungsrechten, wenn Beteiligungsplan und Beteiligungsprogramm Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist:

  • Ausdrückliche individuelle Parteiabrede im Arbeitsvertrag oder im Rahmen eines side letters, dem Arbeitnehmer
    • (nur) einen Teil der Gesamtvergütung in Geld zu leisten und
    • den Rest der Gesamtvergütung durch Beteiligungsgabe zu erbringen
      • Mitarbeiteraktien
      • Mitarbeiteroptionen
  • Weitere Anspruchsbegründungs-Varianten
    • Mündliche Abrede
    • Konkludenz
    • Betriebsübung
    • Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Auf die gesetzlich nicht geregelte Vergütungsform der Mitarbeiterbeteiligung können die gefestigteren Grundsätze zum Bonus angewandt werden.

Der blosse Erlass eines Beteiligungsreglementes begründet noch keine Beteiligungsansprüche zugunsten des Arbeitnehmers!

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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