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Mitarbeiterbeteiligungen

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Lohnänderung und Mitarbeiterbeteiligungspflicht

Rechtsgebiet:
Mitarbeiterbeteiligungen
Stichworte:
Mitarbeiterbeteiligungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Einführung der vertraglichen Beteiligungspflicht des Mitarbeiters führt zu einer:

  • Lohnänderung
    • Qualitative Verbesserung
      • = Hinzutreten der Beteiligungsgewähr zum Geldlohn)
      • Unproblematisch; trotzdessen schriftliche Änderung des Arbeitsvertrages und Einbeziehung von Beteiligungsplan und Beteiligungsreglement nicht vergessen
    • Qualitative Verschlechterung
      • = Kürzung der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Gesamtvergütung in Form Geldlohn
      • Erfordernisse
        • Zustimmung des Arbeitnehmers oder
        • Änderungskündigung
          • für Einführung der Mitarbeiterbeteiligung in ein bestehendes Arbeitsverhältnis notwendig
          • Inkrafttreten der Mitarbeiterbeteiligung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist
  • Tilgungsänderung
    • Der Mitarbeiter erhält ein Teil seiner Gesamtvergütung in Beteiligungsrechten anstatt in Bargeld (cash)

Bei vernünftiger Relation von Geldlohn und Vergütung in Beteiligungsrechten liegt kein Verstoss gegen das Truckverbot vor (vgl. Box).

Die Mitarbeiterbeteiligung entspricht gleichsam einem Bedürfnis von Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.

Weiterführende Informationen

  • Lohnformen in Kombination mit Mitarbeiterbeteiligung
    • Zeitlohn
    • Naturallohn
  • Qualifikation der Beteiligungsgewährung
    • als variabler Lohnbestandteil?
    • als Gratifikation?
    • in dubio contra stipulatorem
      • unklare oder widersprüchliche Formulierungen sind zu Lasten des Textredaktors auszulegen
    • im Zweifelsfall
      • Annahme Lohnbestandteil pro Arbeitnehmer
    • Auslegungsregel
      • Je präziser der Arbeitgeber Ausrichtung, Höhe und Fälligkeit der Vergütung festlegt, desto eher ist die Leistung als Lohnbestandteil zu qualifizieren
    • Judikatur
    • analoge Anwendung der Regeln des Bonusrechts: Bonuszurechnung an Lohn
  • Truckverbot
    • Truckverbot soll sicherstellen, dass der Mitarbeiter bei Fälligkeit frei über seinen Lohn verfügen kann
    • Für Einzelheiten vgl. Lohnforderungen: Truckverbot
  • Teilnichtigkeit / Alternativen

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