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Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit

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Haftung der Revisionsstelle

Rechtsgebiet:
Organhaftung / Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
Stichworte:
Organhaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch die Revisionsstelle haftet der Gesellschaft, den einzelnen Aktionären sowie den Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den

  • durch Verletzung seiner Pflichten
  • in verschuldeter Weise
  • verursachten (Kausalzusammenhang)
  • Schaden (Art. 755 OR)

Aufgaben / Pflichten der Revisionsstelle

Die Revisionsstelle hat eine Kontrollfunktion inne und darf nicht an der Geschäftsführung der Gesellschaft beteiligt sein. Mit Bezug auf gesetzliche Vorschriften des OR hat sie folgende Aufgaben:

Weiterführende Informationen zur Revisorenhaftung

 » Revision und Haftung der Revisionsstelle im Schadenfall

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