Gebrauchsleihe
Gebrauchsleihe = unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Sache
Judikatur
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Miete
Miete = Recht, die Sache lediglich zu gebrauchen
Unterschiede Miete und Pacht
- Miete = Überlassung der Mietsache zum Gebrauch
- Pacht = Überlassung zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse (Nutzung)
Anwendungsbeispiele
- Wiese mit landwirtschaftlicher Nutzung = Pachtvertrag
- Wiese mit Sportplatznutzung = Mietvertrag
- Restaurant mit blosser Überlassung der Räume = Mietvertrag
- Restaurant mit Überlassung der Betriebseinrichtung (Inventar + Geschäftsbeziehungen zur Nutzung und Bewirtschaftung = Pachtvertrag
- Pferd = Mietvertrag
- Kuh = Pachtvertrag
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Judikatur
Leasingvertrag
Leasing = Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer einen Vertragsgegenstand während einer fixen Vertragsdauer gegen Leistung der Leasingraten zur Nutzung
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Franchisingvertrag
Franchising = aufgabenteiliges Absatzförderungssystem
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Lizenzvertrag
Lizenz = Benutzungsrecht für ein bestimmtes Recht (Patent, Gebrauchsmuster etc.)
Oft wird der Lizenzvertrag um einen Know-how-Vertrag für nicht schutzfähiges Wissen geschlossen.
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Judikatur
- Rechtsnatur Lizenzvertrag
- Rechtsnatur Know-how-Vertrag
Teilpacht / Gesellschaft
Teilpacht = Pachtzins besteht in einem Anteil am Gewinn, den der Pächter aus der Pachtsache zieht
Ein Gesellschaftsvertrag ist dann anzunehmen, wenn sich die Parteien zur Förderung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschliessen und / oder wenn sie eine Verlustbeteiligung vereinbaren (vgl. OR 530 ff.).
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Kauf
Kauf = Verpflichtung zur Übertragung eines Kaufgegenstandes gegen Kaufpreiszahlung
Abbauvertrag über Bodenvorkommen (Kiesabbau, Steinbruch, Bergwerk usw.) = Pacht (vgl. BGE 86 I 232, Erw. 2; BGE 44 II 271, Erw. 3)
Abbauvertrag für ein begrenztes Vorkommen, welches der Abbauberechtigte exklusiv vollständig abbauen darf = Kauf (vgl. BGE 86 I 233, Erw. 2)
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