Im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291) vom 18. Dezember 1987 bestehen keine gesonderten Bestimmungen zur Pacht.
Es gelten deshalb die gewöhnlichen Grundsätze von IPRG 112 ff.:
örtliche Zuständigkeit am Wohnsitz
Erfüllungsort als Zuständigkeitsort
Örtliche Zuständigkeit bei Konsumenten
Rechtswahl
Fehlende Rechtswahl
- IPRG 117
- engster Zusammenhang
- charakteristische Leistung
Grundstücke
- IPRG 119
- Anwendbares Recht
- Belegenheitsort (IPRG 119 Abs. 1)
- Rechtswahl zulässig (IPRG 119 Abs. 2)
- Formvorschriften (IPRG 119 Abs. 3)
- Recht am Belegenheitsort
Konsumentenrecht
- IPRG 120
- Voraussetzungen
- üblicher Verbrauch
- persönlicher Gebrauch oder
- familiärer Gebrauch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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