Wer ist geschützt?
Die natürliche Person des Erfinders.
Weiterführende Informationen
Vertreter (im Patentregister)
Vertretung im Allgemeinen
Es gelten die Regeln des Vertretungsrechts im Allgemeinen (rechtsgeschäftliche Stellvertretung und kaufmännische Vertretung; siehe Box)
Umfang der Zustellungsfunktion?
Der im Patentregister eingetragene Vertreter ist nur Adressat zur Vertretung in Verwaltungsverfahren und nicht in sämtlichen Gerichtsverfahren. – Gerichtliche Zustellungen an den im Patentregister eingetragenen Vertreter sind daher unzulässig (vgl. BGE 143 III 28 ff.).
Judikatur
- BGE 4A_222/2016 vom 15.12.2016 = BGE 143 III 28 ff.
Weiterführende Informationen
- Vertretung im Allgemeinen
- Vertretung im Verwaltungsverfahren (im Patentregister eingetragenen Vertreters)
- Vertretung im Zivilprozess
Patentübertragung
Die Übertragung eines Patentes ist zulässig und nicht an eine Form gebunden.
Tipp
Für eine Urheberrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültikeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann auch Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
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