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Reservationsvereinbarung

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Bedürfnis des Immobilienvermarkters

Rechtsgebiet:
Reservationsvereinbarung
Stichworte:
Reservationsvereinbarung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Motive für die Unterbreitung von Reservationsvereinbarungen zur Unterzeichnung an Käufer und das Einverlangen von Kaufpreisanzahlungen hat verschiedene Motive:

  • Erzielung einer „Bindungswirkung“ bis
    • der Verkäufer sein Bauprojekt finalisiert und/oder Stockwerkeigentum begründet hat
    • der Käufer seine Fremdfinanzierung regeln konnte (Hypothek)
  • Abgeltung des effektiven Vermarktungs-Aufwandes und Ersatz der Auslagen für den Fall, dass der Grundstückkauf nicht zustandekommt
  • Vorlage der Reservationsvereinbarungen bei der Bank des Verkäufers für die Baukreditfinanzierung
  • Kaufpreisanzahlung wird als Motivator für und Teilzahlung an Immobilienmakler für verwendet

Das eigentliche Problem:

Erfahrungsgemäss setzen viele Makler die Kaufsinteressenten mit teils unzutreffenden Hinweisen (andere Käufer sind abschlussbereit, letztes Objekt usw.) so unter Abschlussdruck, dass diese weder genügend Zeit zur Beurteilung des Objektes noch zur Beschaffung der Finanzierungszusage ihrer Bank haben.

Ohne diese Unsitte brächte die Reservationsvereinbarung viel weniger Probleme für Parteien, Berater und Gerichte.

» Achtung: Reservations-Reiterei

» Höhe der Reservationszahlung

» Nichtigkeit oder Koordinationsmittel

» Belehrungsobliegenheit

» Erfüllungsdruck auf Käufer / Finanzvorteil für Verkäufer

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