Finden sich die Parteien nicht zu einer gütlichen Lösung, bleibt nur der Prozessweg.
Verkäufer als Kläger
Prozessuale Handlungen:
- bei erfolgloser Sühnverhandlung Weisung (Leitschein) bei Friedensrichter verlangen
- Klageschrift ans Gericht
Anträge:
- Es sei der Käufer zu verpflichten, dem Verkäufer CHF ………… zu bezahlen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Käufers.
Begründung:
- Nichterfüllung des ResVer, eventuell Verhalten „culpa in contrahendo“
- Quantitativ: entspricht dem durch die Reservationszahlung nicht gedeckten Schaden.
Denkbar:
Widerklage des Käufers (beim Friedensrichter oder in der Klageantwort bei Gericht):
- Es sei der Verkäufer zu verpflichten, dem Käufer CHF ……….. zu bezahlen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Verkäufers.
Begründung:
- Nichtigkeit der ResVer, ev. Nichterfüllung des ResVer durch zB unzumutbare Vertragsbestimmungen für einen Grundstück-Hauptvertrag
- Quantitativ: entspricht der Reservationszahlung.
Käufer als Kläger
Prozessuale Handlungen:
- bei erfolgloser Sühnverhandlung Weisung (Leitschein) bei Friedensrichter verlangen
- Klageschrift ans Gericht
Anträge:
- Es sei der Verkäufer zu verpflichten, dem Käufer CHF ………… zu bezahlen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Verkäufers.
Begründung:
- Nichtigkeit der ResVer
- ev. Nichterfüllung des ResVer
- subeventuell Verhalten „culpa in contrahendo“
- Quantitativ: entspricht der Reservationszahlung.
Denkbar:
Widerklage des Verkäufers (beim Friedensrichter oder in der Klageantwort bei Gericht):
- Es sei der Käufer zu verpflichten, dem Verkäufer CHF ………… zu bezahlen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Käufers.
Begründung:
- Nichterfüllung des ResVer
- ev. Verhalten „culpa in contrahendo“.
- Quantitativ: entspricht dem durch die Reservationszahlung nicht gedeckten Schaden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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