Das typische Vorgehen der erfüllungswilligen Partei kann in nachgenannte Schritte unterteilt werden, wobei die individuellen Verhältnisse im konkreten Einzelfall unbedingt zu berücksichtigen sind und möglicherweise ein anderes Vorgehen zu wählen ist, ansonsten die Erfolgschancen gefährdet oder verspielt werden könnten:
Verkäuferverzug
- Abmahnung des Verkäufers zum Abschluss des ö-b Kaufvertrages
- Rücktrittsschreiben des Käufers
- Sühnbegehren für die Rückforderung der Reservationszahlung.
Käuferverzug
- Abmahnung des Käufers zum Abschluss des ö-b Kaufvertrages
- Rücktrittsschreiben des Verkäufers
- Sühnbegehren für die Geltendmachung des weiteren Schadens.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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