Das typische Vorgehen der erfüllungswilligen Partei kann in nachgenannte Schritte unterteilt werden, wobei die individuellen Verhältnisse im konkreten Einzelfall unbedingt zu berücksichtigen sind und möglicherweise ein anderes Vorgehen zu wählen ist, ansonsten die Erfolgschancen gefährdet oder verspielt werden könnten:
Verkäuferverzug
- Abmahnung des Verkäufers zum Abschluss des ö-b Kaufvertrages
- Rücktrittsschreiben des Käufers
- Sühnbegehren für die Rückforderung der Reservationszahlung.
Käuferverzug
- Abmahnung des Käufers zum Abschluss des ö-b Kaufvertrages
- Rücktrittsschreiben des Verkäufers
- Sühnbegehren für die Geltendmachung des weiteren Schadens.