In Europa wird versucht, mit Hilfe der MiFID-Richtlinien (= Markets in Financial Instruments Directive) die Transparenz in der Finanzindustrie zu erhöhen, den Anlegerschutzes zu verbessern und die Integrität der Finanzdienstleister sicherzustellen. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wem die Retrozessionen letztendlich zustehen. In Deutschland dürfen sie Banken nur behalten, wenn der Kunde dem zustimmt. Der Trend geht europaweit eher in Richtung Abschaffung der Retrozessionen.
Liechtenstein hat die MiFID-Standards freiwillig übernommen und die unabhängigen Vermögensverwalter einer prudentiellen Aufsicht unterstellt. Gleichzeitig wurde eine sehr bankenfreundliche Regelung eingeführt. Die bisher auch in der Schweiz bestehende Retrozessions-Praxis wurde dabei gesetzlich zementiert. Künftig treten Kunden im Ländle, welche einen Vermögensverwalter oder eine Bank mit einer Transaktion beauftragen, automatisch alle ihnen zustehenden Provisionen ab und verzichten gleichzeitig auf ihr Klagerecht auf Herausgabe – vorausgesetzt, sie werden nach Mifid-Standards über diese Provisionen informiert.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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