Nach dem Retrozessionsentscheid des Bundesgerichts sind in der Praxis nach wie vor viele Fragen ungeklärt. Gerade aufgrund des steigenden Verlangens nach Unabhängigkeit in der Vermögensverwaltungsbranche ist ein Modell unter dem Agenturrecht zwar denkbar und praktisch einfacher abzuwickeln, dürfte aber gemeinhin nicht den Anforderungen gerecht werden, welche ein unabhängiger Vermögensverwalter erfüllen muss, um langfristig Erfolg zu haben.
Am Praktikabelsten ist wahrscheinlich eine Lösung mit Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Vermögensverwalter, bei welchem die erwarteten Retrozessionen betragsmässig beziffert werden und der Kunde bei höher ausfallenden Retrozessionen informiert wird. Möglicherweise wird auch eine andere Verteilung der Gebühren auf die Bank einerseits und den Vermögensverwalter andererseits Schule machen. Sicher ist, dass von den Vermögensverwaltern ein erhöhtes Mass an Transparenz gefordert wird. Wenn möglich sollte der Vermögensverwalter vor einer Transaktion gar nicht wissen, welche Vergütung ihm letztlich zufliesst.
Welche Lösung sich letzten Endes durchsetzen wird, bleibt jedoch abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass weitere Rechtsprechung oder die Praxis in eine Richtung weisen wird.
Tipps:
- EBK-Bericht „Vertriebsvergütungen“ | finma.ch
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