Anrechnungsmodell
Zukünftig könnten Depotbanken anstatt Retrozessionen auszurichten, den durch den unabhängigen Vermögensverwalter betreuten Kunden tiefere Gebühren verrechnen. Anschliessend kann der Vermögensverwalter seine eigenen Verwaltungsgebühren gegenüber dem Kunden erhöhen, wodurch er dieselben Einkünfte erzielen kann wie mit dem ursprünglichen Retrozessionsmodell. Wirtschaftlich wären alle drei Parteien (Depotbank, Vermögensverwalter, Kunde) gleich gestellt wie früher. Für den Kunden herrscht zudem Transparenz, da keine versteckten Vergütungen mehr fliessen.
Vermögensverwalter als Agenten?
Als Alternative zu den bisherigen Modellen wäre beispielsweise auch denkbar, dass Vermögensverwalter als Agenten verschiedener Banken tätig sind und somit in einem Auftragsverhältnis zur Bank und nicht zum Kunden stehen.
Gesetzliche Regelung
Gemäss OR ist Agent, wer, ohne zu den Auftraggebern in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, die Verpflichtung übernimmt,
- dauernd für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln
- oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen.
Der Agent hat Anspruch auf die vereinbarte oder übliche Vermittlungs- oder Abschlussprovision für alle Geschäfte, die er während des Agenturverhältnisses vermittelt oder abschliesst.
Vorteile
Aufgrund dieser Regelungen könnte ein Vermögensverwalter im Agenturverhältnis also Retrozessionen beziehen, ohne dem Kunden Rechenschaft dafür ablegen zu müssen.
Nachteile
Bei einer Tätigkeit des Vermögensverwalters als Agent der Bank sind v.a. die folgenden Punkte problematisch:
- Honorar
- Erstens ist fraglich, inwiefern der Vermögensverwalter in einem solchen Fall neben der Provision bzw. der Retrozession noch ein Honorar vom Kunden verlangen könnte. Wenn er auch für den Kunden in einem Auftragsverhältnis tätig wäre, würde dies zu Konflikten mit den Interessen der Banken führen, für welche er als Agent tätig ist.
- Unabhängigkeit
- Ein solches Modell ist wohl nicht mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit eines Vermögensverwalters vereinbar. Zwar ist anzumerken, dass die Abhängigkeit wenigstens offen deklariert wäre und der Kunde nicht die (fälschlicherweise erweckte) Erwartung hätte, unabhängig beraten zu werden.
- Allerdings ist die Unabhängigkeit der Vermögensverwalter von Brokern, Depotbanken und Produktelieferanten ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Auch wird gemäss Expertenmeinungen die Nachfrage nach Unabhängigkeit der Vermögensverwaltung in Zukunft noch zunehmen. Deshalb ist fraglich, ob ein solches Modell im Markt bestehen könnte.
- Interessen der Bank
- Überdies ist ein im Agenturverhältnis tätiger Vermögensverwalter wohl auch für eine Bank weniger attraktiv, da sie im Gegensatz zu einem von ihr unabhängigen Vermögensverwalter hier wenigstens zum Teil auch für die Qualität der Beratung verantwortlich ist.