Anreizsysteme und Interessenkonflikte beim Vertrieb von Finanzprodukten
Am 5. September 2008 eröffnete die EBK die Anhörung zum EBK-Diskussionspapier «Anreizsysteme und Interessenkonflikte beim Vertrieb von Finanzprodukten»:
«Die Eidg. Bankenkommission (EBK) eröffnet eine Anhörung zu den Anreizsystemen und Interessenkonflikten beim Vertrieb von Finanzprodukten. Sie schlägt eine stärkere Transparenz über Vertriebsvergütungen gegenüber den Endkunden vor.»
Medienmitteilung EBK vom 5. September 2008
Erläuterungsbericht: Eckwerte zur Vermögensverwaltung – Bericht der EBK
Eckwerte zur Vermögensverwaltung
Eckwerte für die Anerkennung von Selbstregulierungen zur Vermögensverwaltung als Mindeststandard
Erlass: 18. Dezember 2008
Inkraftsetzung: 1. Januar 2009
«Dieses Rundschreiben definiert die Eckwerte, welche die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA als Massstab anwendet, wenn eine Organisation der Vermögensverwaltungsbranche ihre Verhal-tensregeln als Mindeststandards anerkennen lassen will.»
Aufsichtsrechtliche Massnahmen – Retrozessionen
«Bestandespflegekommissionen, die Banken in ihrer Funktion als Vermögensverwalter erhalten, gehören dem Kunden. Dieses Grundsatzurteil hat das Bundesgericht am 30. Oktober 2012 ge-fällt. Die FINMA ist als Aufsichtsbehörde nicht für die Beurteilung und Durchsetzung zivilrecht-licher Ansprüche zwischen Beaufsichtigten und ihren Kunden zuständig. Sie verlangt von den Banken aber aufsichtsrechtlich angemessene Vorkehrungen.»
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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