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Retrozession

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Retrozessions-Merkmale

Rechtsgebiet:
Retrozession
Stichworte:
Retrozession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auslegungsmerkmale für den Terminus „Retrozession“ sind folgende Punkte:

1. Parteieigenschaften

  • Dritter (Kunde)
    • Anleger
    • Versicherungsnehmer
  • Retro-Geber
    • Banken
    • Fondsleitungen
    • Versicherungsgesellschaften
  • Retro-Empfänger
    • Vermögensverwalter (UVV)
    • Execution Only-Verwalter
    • Anlageberater
    • Vertriebsträger

2. Dreiecksverhältnis

3. Retrozessionsvereinbarung (auch Retro-Abrede; = causa)

  • = Abrede zwischen Retro-Geber und Retro-Empfänger, wonach Ersterer unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen (Konditionen) aus dem Grundgeschäft mit dem Dritten (Kunden) dem Letzteren eine Leistung (Retro) zu erbringen hat.
  • Ob die Retro-Abrede schriftlich, mündlich oder konkludent geschlossen wird, ist mit Blick auf die „Retrozessions-Problematik“ unwesentlich.

4. Grundverhältnis

  • Handelsgeschäft
  • Depotgeschäft
  • Finanzprodukte-Verkauf/-Vertrieb

5. Retro-Zweck

  • Honorierung (von Vergangenem)
    • Kundenvermittlung
      • Zuführung neuer Kunden (finder’s fees)
      • Bestandeskunden (Kundenbindung / Bestandes(pflege)kommissionen))
    • Geschäftsvermittlung
      • Handelsgeschäfte
      • Depotgeschäfte
      • Finanzprodukteverkauf
  • Entschädigung (für teilweise Aufgabenteilung oder Risikoübernahme)
  • Anreiz (für Zukünftiges)
  • Kombination (von unausgeschiedener Misch-Abgeltung)

6. Retro-Leistung

  • Geldleistung
  • Sachleistung
  • Vorteile (Geschenke, Reisen, Gratismuster)
  • Vergünstigungen (Rabatte)
  • Soft Commissions (zB Zugangserleichterung zu Informationen [sofern und soweit Zusammenarbeitshilfsmittel = keine Retros])

Weiterführende Informationen:

» Rechtsverhältnisse – Übersicht

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