Übersicht: Rechtsverhältnisse
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Kunde – Vermögensverwalter
Im Vermögensverwaltungsvertrag werden im Allgemeinen im Auftragsverhältnis Anlagestrategie, Referenzwährung, Honorar etc. vertraglich geregelt. Da die Bank für die Handlungen des unabhängigen Vermögensverwalters nicht verantwortlich ist, nimmt sie in der Regel von diesem Vertrag nicht Kenntnis.
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Kunde – Bank
Der Kunde hat gegenüber der Bank alle Formalitäten einer Konto- bzw. Depoteröffnung etc. zu erfüllen. Da der unabhängige Vermögensverwalter der Bank gegenüber als Bevollmächtigter auftritt, muss der Kunde eine entsprechende Verwaltungsvollmacht unterzeichnen.
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Bank – Vermögensverwalter
Zwischen der Bank und dem unabhängigen Vermögensverwalter wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen, in welchem auch die Entschädigung (Retrozessionen und Rabatte) geregelt wird.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.