Übersicht: Rechtsverhältnisse
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Kunde – Vermögensverwalter
Im Vermögensverwaltungsvertrag werden im Allgemeinen im Auftragsverhältnis Anlagestrategie, Referenzwährung, Honorar etc. vertraglich geregelt. Da die Bank für die Handlungen des unabhängigen Vermögensverwalters nicht verantwortlich ist, nimmt sie in der Regel von diesem Vertrag nicht Kenntnis.
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Kunde – Bank
Der Kunde hat gegenüber der Bank alle Formalitäten einer Konto- bzw. Depoteröffnung etc. zu erfüllen. Da der unabhängige Vermögensverwalter der Bank gegenüber als Bevollmächtigter auftritt, muss der Kunde eine entsprechende Verwaltungsvollmacht unterzeichnen.
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Bank – Vermögensverwalter
Zwischen der Bank und dem unabhängigen Vermögensverwalter wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen, in welchem auch die Entschädigung (Retrozessionen und Rabatte) geregelt wird.
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