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Schiedsgerichtsbarkeit

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Schiedsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht

Rechtsgebiet:
Schiedsgerichtsbarkeit
Stichworte:
Schiedsgerichtsbarkeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Überblick und Checkliste: Schiedsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht

  • ANWENDUNGSFÄLLE
    • Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
      • Grundlage: Schiedsklausel in Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
    • Arbeitsstreitigkeit zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
      • Grundlage: Schiedsklausel in Einzelarbeitsvertrag
    • = Alternative, Streit vor einem privaten Gericht auszutragen
  • PARTEIAUTONOMIE?
    • Arbeitsstreitigkeiten im Binnenverhältnis (national)
    • Arbeitsstreitigkeiten im internationalen Verhältnis
  • NATIONALE ARBEITSSTREITIGKEITEN
    • Zulässigkeit von Schiedsvereinbarung für Binnenarbeitsverhältnisse (Schiedsfähigkeit)
      • Kontroverse Situation bis 31.12.2010 (vor Inkrafttreten der gesamtschweizerischen ZPO), weil die herrschende Lehre davon ausging, OR 343 Abs. 1 OR verbiete den Einsatz von Schiedsgerichten
      • Neu (seit 01.01.2011): Aufhebung von OR 343 und Anwendbarkeit von ZPO 354 ist u.E. auch in Binnen-Arbeitsverhältnissen ein Schiedsverfahren zulässig
    • Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung
      • Beurteilung nach ZPO 357 – 359
    • Schiedsverfahren
      • Beurteilung nach ZPO 372 ff.
  • INTERNATIONALE ARBEITSSTREITIGKEITEN
    • Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in internationalen Arbeitsverhältnissen (Schiedsfähigkeit)
      • Bei vermögensrechtlichen Ansprüchen im Sinne von IPRG 177 Abs. 1
    • Wirksamkeiten der Schiedsvereinbarung
      • Beurteilung nach IPRG 178
    • Schiedsverfahren
      • Beurteilung nach IPRG 182 ff.
  • ANWENDBARES RECHT IN INTERNATIONALEN STREITIGKEITEN VOR SCHIEDSGERICHT MIT SITZ IN DER SCHWEIZ
    • Freie Rechtswahl (vgl. IPRG 187 Abs. 1)
    • Einschränkung
      • Fehlender Bezug des gewählten Rechts zum Arbeitsstreit müsste sich vermutlich zwingendem Arbeitsrecht am Arbeitsort beugen
      • Massgeblicher Parameter: IPRG 187
    • Keine Rechtswahl
      • Schiedsgericht wendet dasjenige Recht an, welches mit der Streitsache am Engsten zusammenhängt (vgl. IPRG 187 Abs. 1)
  • VOLLSTRECKUNG DES SCHIEDSURTEILS
    • Möglichkeit nach den Regeln des New Yorker Übereinkommens (NYUe) zu vollstrecken (vgl. IPRG 194)
  • ZWECKMÄSSIGKEIT VON SCHIEDSABREDEN FÜR ARBEITSSTREITIGKEITEN
    • Pro Schiedsvereinbarung sprechen:
      • Vertraulichkeit
      • Fachkompetenz der Schiedsrichter
      • Rechtswahl bei internationalen Fällen (einfachere Handhabung als beim staatlichen Gericht)
      • Freie Verfahrensgestaltung.
    • Contra Schiedsvereinbarung sind:
      • Kostenpunkt (insbesondere in Fällen, wo das staatliche Gericht kostenlos tätig ist)
      • Längere Verfahrensdauer (ein Schiedsverfahren in einer Arbeitsstreitigkeit dürfte länger dauern als der Arbeitsprozess vor einem staatlichen Gericht)

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