Die Legaldefinition der Investmentgesellschaft mit festem Kapital (kurz SICAF) von KAG 110 lautet wie folgt:
Art. 110 KAG: Begriff
Die Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) ist eine Aktiengesellschaft im Sinne des Obligationenrechts (Art. 620 ff. OR):
a. deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist;
b. deren Aktionärinnen und Aktionäre nicht qualifiziert im Sinne von Artikel 10 Absatz 3 sein müssen; und
c. die nicht an einer Schweizer Börse kotiert ist.
Synonyme
- Investment-Aktiengesellschaft
Sprach-Synonyme
- Französisch: société d’investissement à capital fixe (SICAF)
- Italienisch: società di investimento a capitale fisso (SICAF)
- Englisch: investment company with fixed capital (SICAF)
Kürzel dieser Gesellschaftsform:
- SICAF
Literatur
HASENBOEHLER FRANZ (Hrsg.), Recht der kollektiven Kapitalanlagen, unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, Zürich 2007, S. 90 ff.
Weiterführende Informationen
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
Informationen zur Aktiengesellschaft in der Schweiz
RA U. Bürgi in PRIVATE (2007): Indirekte Immobilienanlage nach neuem KAG
Real Estate Private Equity: Struktur
Immobilienerwerb in der Schweiz
Detailinformationen: Immobilieninvestitionen und KAG-Revision
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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