Die offene kollektive Kapitalanlage mit ihrem Open End-Prinzip wird durch den Grundsatz, Beschränkungen und das Forward Princing bestimmt:
Grundsatz
- Recht des Anlegers auf jederzeitige Aktien-Rückgabe gegen Bar-Auszahlung
- Rechtsnatur
- Gestaltungsrecht
- Rückgabeerklärung
- bewirkt die Rücknahmeverpflichtung
- Rechtsnatur
- Jederzeitigkeit der Rückgabeerklärung
- Rückgabeerklärung des Anlegers
- ohne Einhaltung einer Frist, auf jeden Zeitpunkt hin
- Rücknahme durch die Fondsleitung
- gemäss Fondsreglement
- Berücksichtigung Anlagepolitik, Anlagemedium und Liquiditätskapazität
- Rückgabeerklärung des Anlegers
- Rücknahme-Varianten
- unmittelbar
- Rücknahme durch die SICAV (kraft KAG)
- mittelbar
- Übernahme durch „Rückkaufsgesellschaft“ (kraft vertraglicher Vereinbarung)
- unmittelbar
Beschränkungen
- Bewertung
- für Ermittlung des Bar-Abgeltungsanspruchs
- auf die Mindestrückgabezeitpunkte (4x pro Jahr)
- Befristeter Rückzahlungsaufschub
- Fondsreglement kann für ausserordentliche Verhältnisse ein Rückzahlungsaufschub enthalten
- Aufschubgründe
- keine Marktliquidität bzw. ausgesetzter Handel
- Force majeure
- Währungsrestriktionen
- Beeinträchtigung der verbleibenden Anleger durch die Rückgabe Erklärenden
- ggf. auch Ermächtigung durch die Aufsichtsbehörde (AB) zum Rückzahlungsaufschub bei weiteren a.o. Verhältnissen
- Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen
- Keine jederzeitige Rückgabe
- Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres
- Veräusserungs-Alternative bei börslichem oder ausserbörslichem Handel
- Ausnahme
- Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit, unter Bedingungen
- Keine jederzeitige Rückgabe
Forward Pricing
- Bewertung zur Berechnung des Nettoinventarwerts, ohne externe Einflussmöglichkeiten
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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