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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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Buchführung

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Es sind folgende Regeln zu beachten:

Grundsatz

  • Anwendbarkeit der Regeln wie für den vertraglichen Anlagefonds [vgl. KAG 87]
    • Buchführungspflicht
      • Halbjahres- und Jahresberichte [KAG 89 ff.]
      • Ermöglichung der Rechenschaftsablage, die die tatsächlichen Verhältnisse und den Erfolg (oder Misserfolg) wiedergibt
    • nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung [vgl. OR 957 bis OR 963]
      • Vorbehalt
        • Spezifische Vorschriften von KAG, KKV oder KKV-finma
    • Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungslegung [vgl. OR 662a, KAG 87 und KKV-finma 52 Abs. 1]

Besonderheiten des SICAV

  • SICAV-Jahresrechnungen haben zu enthalten
    • Jahresrechnung der einzelnen Teilvermögen der Anlegeraktionäre
    • Jahresrechnung der Unternehmeraktionäre
    • Gesamtrechnung der SICAV [vgl. KKV-finma 65 Abs. 1]
  • SICAV-Anleger sollen Gesamtüberblick erhalten
    • Gemeinsame Veröffentlichung der Gesamtrechnung der SICAV, bestehend aus
      • Bilanz und Erfolgsrechnung
      • addierte Teilvermögen der Anlegeraktionäre
      • separat auszuweisende Teilvermögen der Unternehmeraktionäre
    • Nennung relevanter Aktionäre (Unternehmeraktionäre und stimmrechtsverbundener Aktionärsgruppen, die min. 5 % der Aktien halten)
      • mit Vorname, Name und Wohnsitz bzw. Firma und Sitz
      • unter Angabe der Höhe des Beteiligungsverhältnisses [vgl. KKV-finma 70 Abs. 5
    • Gliederung
      • Teilvermögen der Anlegeraktionäre
      • Teilvermögen der Unternehmeraktionäre
      • Vgl. im Übrigen KKV-finma 67 ff., insbesondere KKV-finma 70 Abs. 1 lit. a und 70 Abs. 3 iVm OR 663 und OR 663a

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