Eine Ermessensveranlagung darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- Fehlen der für eine genaue Veranlagung notwendigen Grundlagen
- Nichterfüllung der Verfahrenspflichten durch den Steuerpflichtigen trotz Mahnung
- zB Nichtabgabe der Steuererklärung
- Nicht einwandfreie Ermittlungsfähigkeit der Steuerfaktoren mangels zuverlässiger Unterlagen
- Nichterfüllung der Verfahrenspflichten durch den Steuerpflichtigen trotz Mahnung
Vgl. DBG 131 Abs. 2.
Judikatur
- BGer 2C_383/2019 vom 11.11.2019 (alleine die Einreichungsverspätung der Steuererklärung ist kein Grund für eine Ermessensveranlagung)
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 306 f.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Besteuerung PrivatpersonenEinleitung zu Besteuerung von PrivatpersonenAutoren:Besteuerung SelbständigerwerbendeEinleitung zur Besteuerung für Selbständig...Autoren:InsolvenzerklärungEinleitung zur InsolvenzerklärungAutoren:Erbschaftssteuer / SchenkungssteuerEinleitung zur Erbschaftssteuer SchweizAutoren:IndustriebracheEinleitung zur IndustriebracheAutoren:PauschalsteuernEinleitung zu Pauschalsteuern / Pauschalbe...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht