Für nachgenannte Personen besteht eine besondere Dokumentierungspflicht zur Steuererklärung:
- Natürliche Personen mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- Definition
- Als selbständige Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet und für die nicht ein Lohn entrichtet wird, der vom Arbeitgeber zu bescheinigen ist (Lohnausweis)
- Freiberufler / Angehörige freier Berufe
- Einzelfirma
- Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft (KLG)
- Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KMG)
- Definition
- Juristische Personen
Natürliche und juristische Personen der bezeichneten Art müssen der Steuererklärung folgende Dokumente zur Steuerperiode beilegen (vgl. DBG 125 Abs. 2 und StHG 42 Abs. 3):
- Bei Buchführungspflicht
- Die unterzeichnete Jahresrechnung
- Bilanz
- Erfolgsrechnung samt Anhang (bei juristischen Personen)
- NB: Für Einzelheiten zu Jahresrechnungen, Erfolgsrechnungen, Bilanzen und Anhang vgl. OR 957 – OR 958f
- Die unterzeichnete Jahresrechnung
- Bei vereinfachter Buchführung
- Aufstellungen über Vermögens- und Einkommens- und Ausgaben-Kerndaten, wie
- Einnahmen und Ausgaben
- Vermögenslage
- Privatentnahmen
- Privateinlagen
- Aufstellungen über Vermögens- und Einkommens- und Ausgaben-Kerndaten, wie
- Unterzeichnung
- Akzept durch Unterschrift
- Diese Steuererklärungs-Beilagen müssen, soweit es sich nicht um öffentliche, gedruckte Rechnungslegungen handelt, die Unterschrift folgender Personen tragen:
- Geschäftsinhaber
- zeichnungsberechtigte Organe
- Diese Steuererklärungs-Beilagen müssen, soweit es sich nicht um öffentliche, gedruckte Rechnungslegungen handelt, die Unterschrift folgender Personen tragen:
- Akzept durch Unterschrift
- Aufbewahrungspflicht
- Grundsatz
- Selbständigerwerbende und juristischen Personen haben die Pflicht, Urkunden und sonstige Belege, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, während zehn Jahren aufzubewahren (DBG 126 Abs. 3)
- Dokumente
- Urkunden sind u.a.
- Verträge aller Art
- wichtige Korrespondenz
- Einkauffakturen
- Doppel ausgestellter Rechnungen
- Kontokorrentabrechnungen von Kreditinstituten
- Postcheckbelege
- Quittungen aller Art
- Urkunden sind u.a.
- Grundsatz
- Kantonale Steuergesetzgebung
- Dokumentierungspflicht
- Die kantonalen Steuerordnungen enthalten ähnliche Bestimmungen über die Unterlagen, die mit der Steuererklärung für die Kantonssteuern einzureichen sind
- Aufbewahrungspflicht
- Bei der Aufbewahrungspflicht der Dokumente sehen alle Kantone identische Regelungen wie das DBG vor.
- Dokumentierungspflicht