Event of Default und Entscheid der Banken für einen Ausstieg aus den Kreditengagements zeitigen meistens die nachgenannten Folgen:
Kredit-Kündigung und -Fälligstellung
- Zahlungseinstellung
- Notifikation
Sicherheiten-Verwertung
- Grundsätzliches
- Kreditvertrag
- Eine Sicherheiten-Verwertung setzt in der Regel voraus
- Kreditvertrag mit entsprechender Kündigungsklausel
- Kündigung oder Ablauf der festen der Kreditdauer
- In-Verzug-Setzung
- Nichtleistung einer fälligen Zahlung
- Eine Sicherheiten-Verwertung setzt in der Regel voraus
- Sicherheit
- Abruf Personalsicherheit
- Zwangsvollstreckung Realsicherheit
- ev. Selbsteintritt
- Kreditvertrag
- Personalsicherheiten
- Realsicherheiten
- Fahrnispfandrecht
- Kredit-Fälligstellung und Betreibung auf Faustpfandverwertung
- Fahrnispfandrecht
- Retentionsrecht
- Kredit-Fälligstellung und Betreibung auf Faustpfandverwertung
- Verwertung
- Grundpfandrecht
- Kredit-Fälligstellung +
- bei Grundpfandverschreibung
- Betreibung auf Grundpfandverwertung
- Besicherungsarten
- bei Faustpfandrecht an Papier-Schuldbrief)
- Betreibung auf Faustpfandverwertung
- Besicherungsarten
- bei Register-Schuldbrief oder Papier-Schuldbrief im Grundpfandverhältnis
- Betreibung auf Grundpfandverwertung
- Besicherungsarten
- bei Grundpfandverschreibung
- Kredit-Fälligstellung +
- Fahrnispfandrecht
- Globalzession
- Kredit-Fälligstellung und Notifikation
- Konkursinventarverwertung
Kreditablösung durch Dritten
- Forderungsverkauf durch Bank
- Banken verkaufen mit Abschlag das gesamte Kreditportfolio an einen Dritten
- Suche eines neuen Kreditgebers durch den Kreditnehmer
- Kreditnehmer orientiert sich neu, sucht und findet einen neuen Kreditgeber, der die Banken ablöst
- Ablösungsinformationen
- Rückzahlungen
- Ablösung | immobilien-finanzieren.ch
- Handänderung belastetes Grundstück
Verabredung einer geordneten Liquidation
- Unternehmens-(Teil-)Liquidation / mehr als Desinvestitionen
- Banken einigen sich mit Kreditnehmerin auf eine geordnete (Teil-)Liquidation
- ev. zusammen mit weiteren Haupt- oder Finanzgläubigern
- Verhinderung der Zwangsvollstreckung wie Konkurs oder Nachlassverfahren
- Banken einigen sich mit Kreditnehmerin auf eine geordnete (Teil-)Liquidation
- Liquidationsinformationen
Exit-Strategie
Die Exit-Strategie der Bank ist immer individuell auf die konkrete Kreditposition zugeschnitten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.