Die Besicherung kann auf folgende Arten erfolgen:
Grundpfandverhältnis
- Gläubiger ist Eigentümer des Schuldbriefes oder direkter Berechtigter aus der Grundpfandverschreibung
- Wertrecht
- Grundstück als Wert
- Verwertungsrecht
- Realisation des Verwertungsrechtes führt zu Grundstücksverwertung
Faustpfandverhältnis (Verpfändeter Schuldbrief)
- Gläubiger ist Pfandnehmer im Faustpfandverhältnis am (Papier-)Schuldbrief; Grundeigentümer bleibt (Papier-)Schuldbrief-Eigentümer
- Wertrecht
- Schuldbrief als unmittelbarer Wert, Grundstück als mittelbarer Wert
- Verwertungsrecht
- Realisation des Verwertungsrechtes führt zu Schuldbriefverwertung; wird der Schuldbrief anschliessend immer noch nicht bedient, kann der Schuldbrief-Ersteigerer die Grundstücksverwertung beantragen (Betreibung auf Grundpfandverwertung)
Sicherungsübereignung (Sicherungsübereigneter Schuldbrief)
- = Institut der Kreditsicherung durch treuhänderische Übertragung des Eigentums (bei Grundpfandrechten in der Regel Schuldbriefe) durch den Kreditnehmer (Sicherungsgeber) an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer), wobei dieser bei Nichterfüllung (Nichttilgung fälliger Zinsen oder der fälligen Kapitalforderung) gemäss Vertrag in der Regel frei entscheiden kann, ob er nur den Schuldbrief oder direkt das Grundstück verwerten lassen will
[Word Dok «Grundpfand-Faustpfand-Verhältnis]
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Sicherungsarten | immobilien-finanzieren.ch
- Sicherungsuebereignung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.