Eine Unterbilanz liegt vor, wenn der Verlust weniger als die Hälfte des Gesellschaftskapitals und der Reserven (Gesellschaftskapital) beträgt.
Eine Unterbilanz kann auch vorliegen, wenn das Anlagevermögen infolge Wertverlusts (Altersentwertung, Abschreibungen) nicht mehr der Wertquote des Gesellschaftskapitals entspricht.
AKTIVEN | PASSIVEN | |||||||||||||||||||
Umlaufsvermögen | 100 | Fremdkapital | 350 | |||||||||||||||||
Anlagevermögen | 700 | Eigenkapital | 750 | |||||||||||||||||
Reserven | 50 | |||||||||||||||||||
Verlust | 350 | |||||||||||||||||||
1150 | 1150 |