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Ungültigkeitsklage

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Rechtsgebiet:
Ungültigkeitsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Ungültigkeitsklage, Ungültigkeitsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Gesetz bezeichnet die Klagegründe für eine Ungültigkeitsklage abschliessend.

Eine Ungültigkeitsklage setzt gemäss ZGB 519 ff. voraus:

  • Verfügungsunfähigkeit des Erblassers (ZGB 467, ZGB 468)
  • Willensmangel des Erblassers (ZGB 469)
  • Unsittlichkeit und / oder Rechtswidrigkeit der Verfügung (OR 20)
  • Formmangel der Verfügung (ZGB 498 ff., ZGB 512 ff.)

» Ungültigkeitsgründe

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