Die (defensive) Ungültigkeitseinrede kann jederzeit geltend gemacht werden.
Die Ungültigkeitseinrede ist der Rechtsbehelf für Ungültigkeitsinteressierte,
- die nicht offensiv vorgehen wollen
- die die Klagefrist verpassten.
Voraussetzungen einer Ungültigkeitseinrede
- Status der die Einrede erhebenden Person
- Besitzer oder Mitbesitzer der Erbschaft
- Beklagter
- Zulässigkeit der Einrede (Leistungsverweigerungsrecht)
- Ungültigkeitsgründe
- Spätester Einrede-Zeitpunkt
- Erbanspruch
- Einredeerhebung im Stadium der Erbteilungsklage
- Vermächtnis
- Einredeerhebung im Stadium der Vermächtnisklage
Gibt der Richter der Einrede statt, muss er die Klage abweisen.