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Ungültigkeitsklage

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Ungültigkeitseinrede

Rechtsgebiet:
Ungültigkeitsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Ungültigkeitsklage, Ungültigkeitsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die (defensive) Ungültigkeitseinrede kann jederzeit geltend gemacht werden.

Die Ungültigkeitseinrede ist der Rechtsbehelf für Ungültigkeitsinteressierte,

  • die nicht offensiv vorgehen wollen
  • die die Klagefrist verpassten.

Voraussetzungen einer Ungültigkeitseinrede

  • Status der die Einrede erhebenden Person
    • Besitzer oder Mitbesitzer der Erbschaft
    • Beklagter
  • Zulässigkeit der Einrede (Leistungsverweigerungsrecht)
    • Ungültigkeitsgründe
  • Spätester Einrede-Zeitpunkt
    • Erbanspruch
      • Einredeerhebung im Stadium der Erbteilungsklage
    • Vermächtnis
      • Einredeerhebung im Stadium der Vermächtnisklage 

Gibt der Richter der Einrede statt, muss er die Klage abweisen. 

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