Als AG-Mantel gilt:
- eine wirtschaftlich liquidierte oder in liquide Form gebrachte Gesellschaft
Von Mantelverkauf spricht man bei:
- Verkauf der Mehrheit der Beteiligungsrechte einer Gesellschaft, i.d.R. AG.
Steuerlich wird der Mantelhandel wie folgt beurteilt:
- Liquidation mit anschliessender Neugründung
- Verkaufserlös wird beim Mantel-Verkäufer als Liquidationsgewinn besteuert
- Einkommens- bzw. Ertragssteuer
- Verrechnungssteuer
- Aktienerwerb durch Mantel-Käufer
- Emissionsabgabe bei AK von > CHF 1 Mio. (StG 6 Abs. 1 lit. h).
Weiterführende Informationen
- AG-Mantel / Mantel-Gesellschaft | ag-mantel.ch
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