Die KlG wird ohne Liquidation beendet, wenn
- ein Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven gemäss OR 181 übernimmt
- Einigung ist Voraussetzung
- Weiterführung ohne die ausscheidenden Gesellschafter (OR 576)
- ein Gesellschafter seinen einen wichtigen Grund setzenden, ausscheidenden Kompagnon finanziell ablöst und das Geschäft fortsetzt (vgl. OR 579).
Die gesellschaftsvertraglichen Beziehungen bleiben aufrecht und entfallen nicht mit Eintritt des Auflösungsgrundes; sie bleiben – mit veränderter Zielsetzung – weiter bestehen, bis der ausscheidende Gesellschafter befriedigt ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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