Eine (direkte) Teilliquidation liegt vor, wenn
- die Gesellschaft nicht aufgelöst wird, sondern nur ein Teil ihres Gesellschaftsvermögens an ihre Gesellschafter verteilt
- das Unternehmen eigene Aktien erwirbt
Die Teilliquidation ist ein steuerlich geprägter Begriff.
Bei der Teilliquidation sind folgende Elemente gegeben:
- Ausschüttung von langfristig zur Verfügung gestelltem Eigenkapital
- Negativ: nicht Gewinne, die in einem Geschäftsjahr bzw. früher erwirtschaftet wurden
- Ausschüttung an Aktionäre
- mit oder ohne formelle Kapitalherabsetzung.
Die (direkte) Teilliquidation wird wie eine Vollliquidation besteuert: