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Unternehmensliquidation

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Aktiengesellschaft: Aufgaben des Liquidators

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste – Aktiengesellschaft: Aufgaben des Liquidators

  1. Rechnungslegung
    • Liquidations-Eröffnungsbilanz
      • Überschuldungsbefürchtung
      • Zwischenbilanz
      • Benachrichtigung des Richters
    • Verbuchung nicht mehr zu Fortführungs-, sondern zu Liquidationswerten
    • Zwischenbilanzen und Liquidations-Ergebnisrechnungen
    • Liquidationsschlussbilanz und Schlussbericht
  2. HR-Anmeldungen
    • Firmaänderung („NN in Liq.“)
    • Zweckänderung: Liquidation
    • In Auflösung
    • Liquidator(en) als neue Zeichnungsberechtigte
  3. Gläubigerinformation
    • Information über Auflösung der Gesellschaft
    • 3maliger Schuldenruf im SHAB
  4. Vertretung der Gesellschaft
    • Beendigung noch laufender Geschäfte und soweit notwendig Eingehung neuer Rechtsgeschäfte
    • Debitoreninkasso
    • Verwertung oder Betriebsverkäufe bzw. Gesamtverkauf, durch
      • Freihandverkauf oder
      • öffentliche Versteigerung
    • Vorzeitige Vertragsauflösungen
    • Stilllegungs- und Entsorgungsvereinbarungen
    • Sozialpläne »www.sozial-plan.ch
    • Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen
    • Einforderung ausstehender Liberierungsbeträge, wenn diese für die Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft notwendig sind (OR 682)
    • Einleitung von Prozessen, Abschluss von Vergleichen usw.
  5. Erfüllung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sofern keine Überschuldung zu befürchten ist
    • Begleichung fälliger Forderungen bzw. Hinterlegung zG nicht erreichbarer Gläubiger
    • Hinterlegung zG nicht fälliger oder bestrittener Forderungen
    • Gleichbehandlung der Gläubiger
    • Berücksichtigung der Vorzugsrechte (Pfandrechte) bzw. Veranlassung der Pfandentlassung bzw. -rückgabe
  6. Tilgung und/oder Sicherstellung der Steuerforderungen

  7. Ausschüttungsverbot während Liquidationsabwicklung
    • Verteilung frühestens 1 Jahr nach dem 3. Schuldenruf (Sperrfrist)
    • Ausnahme, falls zugelassener Revisionsexperte Prüfung vorgenommen hat
    • Prüfung, ob Aktionären bestimmte Aktiven in natura herauszugeben sind, kraft Statuten oder GV-Beschluss
  8. Verteilung des Liquidationserlöses an die Aktionäre bzw. Hinterlegung zG Aktionäre unbekannten Aufenthalts nach durchgeführter Liquidation (OR 747)

  9. Löschung der Gesellschaft im HR nach durchgeführter Liquidation

  10. Aufbewahrung der Geschäftsakten während der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist.

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