Checkliste – Aktiengesellschaft: Aufgaben des Liquidators
- Rechnungslegung
- Liquidations-Eröffnungsbilanz
- Überschuldungsbefürchtung
- Zwischenbilanz
- Benachrichtigung des Richters
- Verbuchung nicht mehr zu Fortführungs-, sondern zu Liquidationswerten
- Zwischenbilanzen und Liquidations-Ergebnisrechnungen
- Liquidationsschlussbilanz und Schlussbericht
- Liquidations-Eröffnungsbilanz
- HR-Anmeldungen
- Firmaänderung („NN in Liq.“)
- Zweckänderung: Liquidation
- In Auflösung
- Liquidator(en) als neue Zeichnungsberechtigte
- Gläubigerinformation
- Information über Auflösung der Gesellschaft
- 3maliger Schuldenruf im SHAB
- Vertretung der Gesellschaft
- Beendigung noch laufender Geschäfte und soweit notwendig Eingehung neuer Rechtsgeschäfte
- Debitoreninkasso
- Verwertung oder Betriebsverkäufe bzw. Gesamtverkauf, durch
- Freihandverkauf oder
- öffentliche Versteigerung
- Vorzeitige Vertragsauflösungen
- Stilllegungs- und Entsorgungsvereinbarungen
- Sozialpläne »www.sozial-plan.ch
- Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen
- Einforderung ausstehender Liberierungsbeträge, wenn diese für die Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft notwendig sind (OR 682)
- Einleitung von Prozessen, Abschluss von Vergleichen usw.
- Erfüllung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sofern keine Überschuldung zu befürchten ist
- Begleichung fälliger Forderungen bzw. Hinterlegung zG nicht erreichbarer Gläubiger
- Hinterlegung zG nicht fälliger oder bestrittener Forderungen
- Gleichbehandlung der Gläubiger
- Berücksichtigung der Vorzugsrechte (Pfandrechte) bzw. Veranlassung der Pfandentlassung bzw. -rückgabe
-
Tilgung und/oder Sicherstellung der Steuerforderungen
- Ausschüttungsverbot während Liquidationsabwicklung
- Verteilung frühestens 1 Jahr nach dem 3. Schuldenruf (Sperrfrist)
- Ausnahme, falls zugelassener Revisionsexperte Prüfung vorgenommen hat
- Prüfung, ob Aktionären bestimmte Aktiven in natura herauszugeben sind, kraft Statuten oder GV-Beschluss
-
Verteilung des Liquidationserlöses an die Aktionäre bzw. Hinterlegung zG Aktionäre unbekannten Aufenthalts nach durchgeführter Liquidation (OR 747)
-
Löschung der Gesellschaft im HR nach durchgeführter Liquidation
- Aufbewahrung der Geschäftsakten während der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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