Checkliste – Aktiengesellschaft: Ernennung eines Liquidators
- Wählbarkeit
- Liquidator
- braucht nicht Aktionär zu sein
- kann eine juristische Person sein
- Wohnsitzerfordernis
- Mindestens ein Liquidator
- muss in der Schweiz wohnhaft und zur Vertretung berechtigt sein, ansonsten der Richter auf Antrag eines Aktionärs oder Gläubigers einen Liquidator ernennt, der dieses Erfordernis erfüllt (vgl. OR 740 Abs. Abs. 3)
- Mindestens ein Liquidator
- Unwählbarkeit
- Revisionsstelle.
- Liquidator
- Wahldauer
- In der Regel für die ganze des Liquidationsverfahrens.
- HR-Eintrag
- Sowohl der „Aktionär-Liquidator“ wie auch der „Nichtaktionär-Liquidator“ sind im HR einzutragen (OR 740 Abs. 2).
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GeschäftsführerEinleitung zur Geschäftsführung / zum Gesc...Autoren:Startup UnternehmenEinleitung zum Startup in der SchweizAutoren:WertpapierrechtFokus WertpapierrechtAutoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur UnternehmensnachfolgeAutoren:Joint Venture / Gemeinschaftsunt...Einleitung zum Joint Venture / Gemeinschaf...Autoren:Revisorenhaftung / RevisionshaftungEinleitung zur Revisorenhaftung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht