LAWINFO

Unternehmensliquidation

QR Code

Privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Geschäftsaufgabe mit Überführung von Aktiven des Geschäfts- in Privatvermögen hatte bis anhin folgende Konsequenzen:

  • die steuerliche Abrechnung der stillen Reserven und
  • die Belegung mit einer Einkommenssteuer.

Inskünftig wird bei der Geschäftsaufgabe oder –übergabe der Liquidationsgewinn tiefer besteuert:

  • Liquidationsgewinn
    • Der Liquidationsgewinn (stille Reserven) wird inskünftig getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert.
      • Vorteil: Milderung der Steuerprogression
      • Voraussetzungen:
        • Vollendetes 55. Altersjahr oder Invalidität
        • definitive Geschäftsaufgabe
      • Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Besteuerung der Geschäftsaufgabe wie bisher in Zusammenrechnung von Liquidationsgewinn und Einkommen.
  • Steuerprivilegien für Ehegatten, Erben und Vermächtnisnehmer
    • Die privilegierte Liquidationsbesteuerung ist unter Umständen auch zugänglich:
      • dem überlebenden Ehegatten
      • den anderen Erben
      • den Vermächtnisnehmern.
  • Einkauf in die berufliche Vorsorge mit den Mitteln der stillen Reserven
    • Der Steuerpflichtige kann sich effektiv oder fiktiv in die berufliche Vorsorge einkaufen und bis maximal zum Liquidationsgewinn von der privilegierten Besteuerung profitieren; der fiktive Einkauf wird wie eine Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.