Die Einzelfirma tritt mit dem Tode des Inhabers automatisch in Liquidation:
- Liquidierung
Die Privilegierung des das Geschäft aufgebenden Unternehmers kommen auch beim Tode des Unternehmers der überlebende Ehegatte, die anderen Erben und die Vermächtnisnehmer, sofern sie das übernommene Unternehmen nicht fortführen. Die steuerliche Abrechnung erfolgt spätestens 5 Kalenderjahre nach Ablauf des Todesjahres des Erblassers.
- Erbteilung
Wird bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erben fortgeführt, so wird die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben, soweit diese Erben die bisherigen für die Einkommenssteuer massgebenden Werte übernehmen.
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