LAWINFO

Unternehmensliquidation

QR Code

Auflösung

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auflösungsgründe

Als Auflösungsgründe gelten gemäss OR 574 i.V.m. OR 545:

  • Ziel- bzw. Zweckerreichung (OR 545 Abs. 1 Ziff. 1)
  • Konkurs der Gesellschaft (OR 574 Abs. 1)
  • Tod eines Gesellschafters [ohne Fortsetzungsklausel] (OR 545 Abs. 1 Ziff. 2)
  • Zwangsvollstreckung über Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters, Gesellschafterkonkurs oder Gesellschafterbevormundung (OR 545 Abs. 1 Ziff. 3)
  • Übereinkunft (OR 545 Abs. 1 Ziff. 4)
  • Zeitablauf (OR 545 Abs. 1 Ziff. 5)
  • Kündigung durch einen Gesellschafter, wenn Gesellschaft auf unbestimmte Dauer eingegangen wurde (OR 545 Abs. 1 Ziff. 6)
  • Richterurteil (OR 545 Abs. 1 Ziff. 7)
  • fristlos aus wichtigen Gründen (OR 545 Abs. 2)

HR-Anmeldung

Die Gesellschafter haben die Auflösung der KlG zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (vgl. OR 574).

Dispensiert von der Anmeldepflicht sind die Gesellschafter im Konkursfalle, wo der Konkursrichter das HR-Amt auf den Verteiler seiner Konkurseröffnungsverfügung nimmt.

Kündigung bei KlG auf unbestimmte Dauer

  • Kündigungsfrist (OR 546 i.V.m. OR 574)
    • gemäss Gesellschaftsvertrag
    • dispositive Frist [keine Regelung in Gesellschaftsvertrag]: 6 Monate
  • Kündigungszeitpunkt
    • auf Ende eines Geschäftsjahres, wenn jährliche Rechnungsabschlüsse vorgesehen sind
    • in guten Treuen
    • nicht zur Unzeit.

Wird eine befristete KlG stillschweigend fortgesetzt, gilt sie als auf unbestimmte Dauer erneuert (vgl. OR 546 Abs. 3).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.