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Unternehmensliquidation

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Auflösung

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auflösungsgründe

Als Auflösungsgründe gelten gemäss OR 574 i.V.m. OR 545:

  • Ziel- bzw. Zweckerreichung (OR 545 Abs. 1 Ziff. 1)
  • Konkurs der Gesellschaft (OR 574 Abs. 1)
  • Tod eines Gesellschafters [ohne Fortsetzungsklausel] (OR 545 Abs. 1 Ziff. 2)
  • Zwangsvollstreckung über Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters, Gesellschafterkonkurs oder Gesellschafterbevormundung (OR 545 Abs. 1 Ziff. 3)
  • Übereinkunft (OR 545 Abs. 1 Ziff. 4)
  • Zeitablauf (OR 545 Abs. 1 Ziff. 5)
  • Kündigung durch einen Gesellschafter, wenn Gesellschaft auf unbestimmte Dauer eingegangen wurde (OR 545 Abs. 1 Ziff. 6)
  • Richterurteil (OR 545 Abs. 1 Ziff. 7)
  • fristlos aus wichtigen Gründen (OR 545 Abs. 2)

HR-Anmeldung

Die Gesellschafter haben die Auflösung der KlG zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (vgl. OR 574).

Dispensiert von der Anmeldepflicht sind die Gesellschafter im Konkursfalle, wo der Konkursrichter das HR-Amt auf den Verteiler seiner Konkurseröffnungsverfügung nimmt.

Kündigung bei KlG auf unbestimmte Dauer

  • Kündigungsfrist (OR 546 i.V.m. OR 574)
    • gemäss Gesellschaftsvertrag
    • dispositive Frist [keine Regelung in Gesellschaftsvertrag]: 6 Monate
  • Kündigungszeitpunkt
    • auf Ende eines Geschäftsjahres, wenn jährliche Rechnungsabschlüsse vorgesehen sind
    • in guten Treuen
    • nicht zur Unzeit.

Wird eine befristete KlG stillschweigend fortgesetzt, gilt sie als auf unbestimmte Dauer erneuert (vgl. OR 546 Abs. 3).

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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