Die KlG wird ohne Liquidation beendet, wenn
- ein Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven gemäss OR 181 übernimmt
- Einigung ist Voraussetzung
- Weiterführung ohne die ausscheidenden Gesellschafter (OR 576)
- ein Gesellschafter seinen einen wichtigen Grund setzenden, ausscheidenden Kompagnon finanziell ablöst und das Geschäft fortsetzt (vgl. OR 579).
Die gesellschaftsvertraglichen Beziehungen bleiben aufrecht und entfallen nicht mit Eintritt des Auflösungsgrundes; sie bleiben – mit veränderter Zielsetzung – weiter bestehen, bis der ausscheidende Gesellschafter befriedigt ist.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur UnternehmensnachfolgeAutoren:Joint Venture / Gemeinschaftsunt...Einleitung zum Joint Venture / Gemeinschaf...Autoren:TochtergesellschaftEinleitung zur TochtergesellschaftAutoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:UnternehmensliquidationEinleitung zur UnternehmensliquidationAutoren:Startup UnternehmenEinleitung zum Startup in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht