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Unternehmenssitz / Domizil

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Domizilkündigung / Verlust des Domizils

Rechtsgebiet:
Unternehmenssitz / Domizil
Stichworte:
Unternehmenssitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kündigt der Domizilhalter oder der Domizilnehmer das Domizil, so kann der Domizilhalter unter Nachweis der erfolgten Kündigung selber die Löschung im HR anmelden (HRegV 17 Abs. 2 lit. c).

Das Unternehmen hat die Obliegenheit, dem Handelsregisteramt ein neues Rechtsdomizil anzumelden.

Unterlässt das Unternehmen die Anmeldung eines neuen Domizils, so leitet das Handelsregisteramt das Auflösungsverfahren (Domizilverlust) nach HRegV 153 ein.

Rechtsgrundlagen

Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen

Handelsgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen, nicht der Aufsicht unterstellten Stiftungen sowie Zweigniederlassungen mit Hauptsitz im Ausland

Ausführungsbestimmungen in der Handelsregisterverordnung (für alle Rechtseinheiten)

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