LAWINFO

Unternehmenssitz / Domizil

QR Code

Eigene Büros oder c/o-Adresse?

Rechtsgebiet:
Unternehmenssitz / Domizil
Stichworte:
Unternehmenssitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Unternehmensdomizil als Sitzadresse wird unterschieden in:

„eigene Büros“

  • Definition: Als eigene Büros sind ein Lokal zu verstehen,
    • über  welches die Gesellschaft kraft eines Rechtstitels wie Eigentum, Miete, Untermiete etc. verfügen kann;
    • welches Mittelpunkt der administrativen Arbeiten ist;
    • wohin Mitteilungen aller Art zugestellt werden können.
  • Normale Anschriftshandhabung
    • zB Muster AG, Bahnhofstrasse 555, CH-8001 Zürich

„c/o-Adresse“

  • Definition: In allen Fällen, wo die Definition der „eigenen Büros“ nicht zum Tragen kommt, muss eine c/o-Adresse eingetragen werden.
    • Begriffsherkunft von „c/o“
      • c/o = care of (im Englischen für „… in der Obhut von …“ oder „… wohnhaft bei …“)
      • deutsches Pendant = pA bzw. p. Adr.= per Adresse
    • Der Domizilhalter (auch „Domizilgeber“) ist mit vorangestelltem Kürzel „c/o“ zwischen Gesellschaftsname und Hausanschrift zu nennen.
  • Spezielle Anschriftshandhabung
    • zB Muster AG, c/o Businesscenter XYZ AG, Bahnhofstrasse 555, CH-8001 Zürich.
    • Die c/o-Adresse ist auch in der Briefschaft des Unternehmens zu führen.

Rechtsgrundlage

Möglichkeit der Beweismittelanforderung durch das Handelsregisteramt

  • Das Handelsregisteramt kann Beweismittel für den Nachweis der Existenz eines eigenen Rechtsdomizils verlangen (vgl. HRegV 15 Abs. 2 und HRegV 28)
  • Eintragungen im Handelsregister müssen wahr sein und dürfen weder täuschen noch einem öffentlichen Interesse widersprechen.

Schein-Domizile („Etikettenschwindel“)

  • Eine kürzliche Studie der Orell Füssli Wirtschaftsinformationen AG (OFWI) im Auftrag der SonntagsZeitung hat gezeigt, dass „die Mehrheit der Zuger Domizilgesellschaften falsch im Handelsregister eingetragen“ seien (vgl. SonntagsZeitung vom 08.04.2012, S. 49; bezüglich Obwalden vgl. NZZ am Sonntag vom 15.04.2012, S. 15). Die Gesellschaften schützen „eigene Büros“ vor, obwohl sie eine „c/o Adresse“ ausweisen müssten; das Publikum misst Unternehmen mit „eigenen Büros“ mehr Kreditwürdigkeit zu als sog. „c/o-Gesellschaften“
  • Handelsregisteranmeldende laufen Gefahr, dass die Domizil-Falschanmeldung (eigene Büros statt c/o-Adresse) als Irreführung der Handelsregisterbehörden als Straftat qualifiziert wird, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet wird (vgl. StGB 253).
  • Vorbehalten bleiben bei absichtlicher oder fahrlässiger Missachtung der Anmeldepflichten Schadenersatz (vgl. OR 942) und Ordnungsbusse (vgl. OR 943).

Postfachadresse

  • Eine Postfachadresse stellt nicht ein Domizil im verordnungstechnischen Sinne dar.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.