Gemäss HRegV 117 Abs. 4 können nebst Sitz und Domizil folgende weitere Adressen ins HR eingetragen werden:
- Postzustelladresse
- zB Postfachadresse
- Verwaltungsadresse
- Adresse, wo die Verwaltung tatsächlich geführt wird
- c/o-Adresse ist hier nicht zulässig.
- Weitere Adresse(n)
- Weitere Geschäftslokale bzw. Bürolokale in der Schweiz
Rechtsgrundlage
Art. 117 HRegV: Sitz, Rechtsdomizil sowie weitere Adressen
1 Als Sitz wird der Name der politischen Gemeinde eingetragen.
2 Zudem wird das Rechtsdomizil gemäss Artikel 2 Buchstabe c eingetragen.
3 Verfügt eine Rechtseinheit über kein Rechtsdomizil an ihrem Sitz, so muss im Eintrag angegeben werden, bei wem sich das Rechtsdomizil an diesem Sitz befindet (c/o-Adresse). Mit der Anmeldung zur Eintragung ist eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters einzureichen, dass sie oder er der Rechtseinheit ein Rechtsdomizil an deren Sitz gewährt.
4 Neben der Angabe von Sitz und Rechtsdomizil kann jede Rechtseinheit weitere in der Schweiz gelegene Adressen im Handelsregister ihres Sitzes eintragen lassen.
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