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Urheberrecht / Copyright

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Glossar

Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Stichworte:
Copyright, geistiges Eigentum, Urheberrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Begriffsumschreibung

Bibliothekstantieme Finanzieller Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern (EU)
Digital rights management Digital Right Management (DRM) ist die digitale Rechteverwaltung
Folgerecht Das Folgerecht will den bildenden Künstlern einen Anteil am wirtschaftlichen Gewinn sichern, welcher aus dem Weiterverkauf ihrer Werke im Kunsthandel erzielt wird.
Geistiges Eigentum Unter dem Oberbegriff „Immaterialgüterrecht“ werden der gewerbliche Rechtsschutz (Patent-, Marken-, Design- und Sortenschutzrecht) sowie das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geführt und als geistiges Eigentum verstanden.
Kollektivwerk Werke mehrerer Urheber (Miturheber) bedürfen zu ihrer Verwendung der Zustimmung aller Miturheber); die Zustimmungsverweigerung darf nicht wider Treu und Glauben erfolgen.
Kollektive Verwertung Verwertung der Rechte für eine Vielzahl von Rechteinhabern, meistens durch Verwertungsgesellschaften.
Lizenz Recht, ein Werk für bestimmte Zeit zu nutzen
On Demand Recht Recht, der Oeffentlichkeit ein Werk in einem Kommunikationsnetz wie dem Internet zugänglich zu machen (zB Online-Musikgeschäfte)
Open Source Software Computerprogramme, welche von einer community entwickelt, der Quellencode anderen Programmierern zur Verfügung gestellt und die Nutzung jedermann ermöglicht wird
Sammelwerke

Sammlungen sind geschützt, sofern und soweit es sich bezüglich Auswahl und Anordnung um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter geht:

  • Kataloge
  • Lexika
  • Datenbanken.
Urheber Natürliche Person, die ein Werk geschaffen hat
Urheberrechtsschranken Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz werden auch als Urheberrechtsschranken bezeichnet.
Verwertungsgesellschaft

Zusammenschluss von Urhebern für die kollektive Verwertung ihrer Rechte

Beispiele:

  • Pro Litteris
  • SSA
  • SUISA
  • SUISSIMAGE
  • SWISSPERFORM.
Werke zweiter Hand Werk, welches so bearbeitet wird, dass sein individueller Charakter erhalten bleibt. Sie geniessen denselben Schutz wie Werke erster Hand.
WIPO WIPO ist das Kürzel der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO); sie hat ihren Sitz in Genf.
WCT Abkommen WIPO Copyright Treaty [WCT]
WPPT Abkommen WIPO Performances and Phonograms [WPPT]

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