Der Bonus ist eine Sondervergütung, welche der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nebst des Basislohns (auch Fixlohn) ausrichtet.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Artikel OR 322a ff. und OR 322d:
Art. 322d OR
4. Gratifikation
1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss des Geschäftsjahres, eine Sondervergütung aus, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, wenn es verabredet ist.
2 Endigt das Arbeitsverhältnis, bevor der Anlass zur Ausrichtung der Sondervergütung eingetreten ist, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen verhältnismässigen Teil davon, wenn es verabredet ist.
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