Rechtsnatur
Vergütungssysteme
Vergütungssysteme sind leistungsabhängige Entlöhnungssysteme für Forderungen, insbesondere für Lohnforderungen und Provisionen.
Bonus
„Mangels einer gesetzlichen Definition des Bonus muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher als Gratifikation oder als Teil des Lohnes im Sinne von Art. 322 OR zu qualifizieren ist (Urteil 4C.426/2005 vom 28. Februar 2006 E. 5.1).“
[vgl. BGE 4A_115/2007, Erw. 4.3.2].
Jedenfalls ist der Bonus eine akzessorische Lohnvergütung; ob er Lohnbestandteil oder Gratifikation bildet, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Ziele
- Finanzieller Leistungsanreiz
- Honorierung von Leistung und Erfolg.
Motive
Die Funktionen der Vergütungssysteme bzw. Leistungsvergütung sind:
- Motivation
- Anerkennung
- Zielorientierung
- Selektion
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Arbeitsrechtliche VerwarnungEinleitung zur Arbeitsrechtlichen VerwarnungAutoren:HandelsreisendenvertragEinleitung zu HandelsreisendenAutoren:ArbeitsprozessEinleitung zum ArbeitsprozessAutoren:Unternehmer-EhefrauenEinleitung zu Unternehmer-EhefrauenAutoren:ArbeitsunfallEinleitung zu Arbeitsunfall / BerufsunfallAutoren:AbgangsentschädigungEinleitung zur Abgangsentschädigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht