Verkäufer
= Der Verkäufer ist verpflichtet, gegen Erstattung des Kaufpreises eine bewegliche oder unbewegliches Sache auf den Käufer zu übertragen.
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Schenker
= Der Schenker macht lebzeitig die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögenswertes an den Beschenkten
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Verleiher
= Der Verleiher verpflichtet sich mittels Gebrauchsleihevertrag, dem Entlehner eine (nicht vertretbare) Sache zum unentgeltlichen Gebrauch zu überlassen
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Verpächter
= Der Verpächter ist verpflichtet, eine Sache oder ein Recht dem Pächter zur Nutzung und Fruchtziehung zu überlassen
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- Begriff
- Pachtvertrag | pacht-vertrag.ch
- Landwirtschaftliche Pacht | landwirtschaftliche-pacht.ch
- Unternehmenspacht
- Domain Verpachtung
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