Verkäufer
= Der Verkäufer ist verpflichtet, gegen Erstattung des Kaufpreises eine bewegliche oder unbewegliches Sache auf den Käufer zu übertragen.
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Schenker
= Der Schenker macht lebzeitig die unentgeltliche Zuwendung eines Vermögenswertes an den Beschenkten
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Verleiher
= Der Verleiher verpflichtet sich mittels Gebrauchsleihevertrag, dem Entlehner eine (nicht vertretbare) Sache zum unentgeltlichen Gebrauch zu überlassen
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Verpächter
= Der Verpächter ist verpflichtet, eine Sache oder ein Recht dem Pächter zur Nutzung und Fruchtziehung zu überlassen
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- Begriff
- Pachtvertrag | pacht-vertrag.ch
- Landwirtschaftliche Pacht | landwirtschaftliche-pacht.ch
- Unternehmenspacht
- Domain Verpachtung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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