LAWINFO

Vermieter

QR Code

Mietzins-Änderungen

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Vermieter ist bei der Neuvermietung und / oder bei der Änderung der Rahmenbedingungen oft mit einer Mietzins- und / oder Nebenkostenänderung konfrontiert:

Anfangsmietzins

  • Der Mieter hat binnen 30 Tagen nach Übernahme der Mietsache das Recht, bei der Schlichtungsbehörde den Mietzins aus folgenden Gründen anzufechten:
    • Mieter sah sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage zum Vertragsabschluss gezwungen
    • Vermieter hat den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins erheblich erhöht
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Mietzinserhöhung

  • Der Vermieter darf den Mietzins jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen
  • Voraussetzungen gemäss OR 269d:
    • Keine vertraglichen Mietzinserhöhungsbeschränkungen
    • Mitteilung der Mietzinserhöhung an den Mieter mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist
    • Begründete Mitteilung durch ein vom Kanton genehmigtes Erhöhungsformular
  • Mögliche Mietzinserhöhungsgründe:
    • Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit
    • Kostensteigerungen für Unterhalt und Verwaltung
    • Hypothekarzinserhöhung
    • Anpassung an die Teuerung
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Mietzinssenkung

  • Der Mieter kann beim Vermieter auf den nächstmöglichen Kündigungstermin um eine Herabsetzung der Miete ersuchen (sog. Senkungsbegehren)
  • Mögliche Mietzinssenkungsgründe:
    • Gründe wie bei der Mietzinserhöhung
      • Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit
      • Kostensteigerungen für Unterhalt und Verwaltung
      • Hypothekarzinserhöhung
      • Anpassung an die Teuerung
    • Schwerwiegende Mängel am Mietobjekt
    • Übersetzter Anfangsmietzins
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.