LAWINFO

Verrechnung

QR Code

Widerklage

Rechtsgebiet:
Verrechnung
Stichworte:
Verrechnung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Widerklage   =         selbständige Geltendmachung einer Gegenforderung im Prozess

Voraussetzungen

Rechtsbegehren

  • Die Widerklage hat Gegenstand des Klage-Rechtsbegehrens und damit auf eine Verurteilung ausgerichtet zu sein

Konnexität mit der Hauptklage (ZPO 14 Abs. 1)

  • Grundsätzliche Notwendigkeit einer Konnexität für eine erfolgreiche Widerklage
  • Verrechnung, die keine Konnexität voraussetzt
    • Folge
      • Erlöschen der Klagegegenstand bildenden Forderung
      • Klageabweisung
      • Vgl. BGE 63 II 133

Konkludente Verrechnungserklärung durch Widerklage

Definition

  • Schuldner bringt durch seine Verhaltensweise zum Ausdruck, dass er von seinem Verrechnungsrecht Gebrauch macht

Erscheinungsformen

  • Zustellung von Abrechnungen
  • Zusendung Kontoauszug
  • Forderungsbezifferungen

Zum Kontoauszug vgl.

  • HEINRICH, Rechtsvergleichende Aspekte der Verrechnung als Rechtssicherheit, in: SZW 1990 271

Weitere Detailinformationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.