Definition
- Widerklage = selbständige Geltendmachung einer Gegenforderung im Prozess
Voraussetzungen
Rechtsbegehren
- Die Widerklage hat Gegenstand des Klage-Rechtsbegehrens und damit auf eine Verurteilung ausgerichtet zu sein
Konnexität mit der Hauptklage (ZPO 14 Abs. 1)
- Grundsätzliche Notwendigkeit einer Konnexität für eine erfolgreiche Widerklage
- Verrechnung, die keine Konnexität voraussetzt
- Folge
- Erlöschen der Klagegegenstand bildenden Forderung
- Klageabweisung
- Vgl. BGE 63 II 133
- Folge
Konkludente Verrechnungserklärung durch Widerklage
Definition
- Schuldner bringt durch seine Verhaltensweise zum Ausdruck, dass er von seinem Verrechnungsrecht Gebrauch macht
Erscheinungsformen
- Zustellung von Abrechnungen
- Zusendung Kontoauszug
- Forderungsbezifferungen
Zum Kontoauszug vgl.
- HEINRICH, Rechtsvergleichende Aspekte der Verrechnung als Rechtssicherheit, in: SZW 1990 271
Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
Literatur
- Allgemein
- GAUTSCHI HANS, Verrechnungseinrede und Widerklage im schweizerischen Prozessrecht, Diss. Bern 1946
- ZELLWEGER GUTKNECHT, Berner Kommentar, N 2 Vorbemerkungen zu OR 120 – 126
- SCHMID PASCAL, Die Verrechnung vor staatlichen Gerichten, in: www.jusletter.ch
- Vollstreckungsverfahren
- ZELLWEGER GUTKNECHT, Berner Kommentar, N 138 ff. zu OR 120 – 126
Links
- Zivilprozess
- Prozessieren
- Abwehren | abwehren.ch
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