- Keine Zeit oder kein Willen des Vollmachtgebers zur Eigenhandlung
- Herstellung einer Stufenfolge (Bevollmächtigter kann immer vorschützen, dass er noch die Zustimmung des Vollmachtgebers einholen muss)
- Delegation an einen fachkundigen Bevollmächtigten
- Delegation an eine verhandlungsstarke Persönlichkeit als Bevollmächtigten
- Andere Überlegunge
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.